Verkehrswertgutachten, die vor Finanzamt und Gericht bestehen.
Marius Gotta ist DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1. Wir erstellen Gutachten für Erbschaft, Schenkung, Scheidung und Verkauf in der Wetterau und im Rhein-Main-Gebiet.
Ein Wert, den andere anerkennen müssen
Bei einer Erbschaft, einer Schenkung oder einer Scheidung reicht eine Schätzung nicht aus. Finanzamt, Gericht und Miterben verlangen einen Wert, der nach anerkannten Verfahren hergeleitet und von einer qualifizierten Person verantwortet wird.
Wir ermitteln den Verkehrswert nach der Immobilienwertermittlungsverordnung mit Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren, je nachdem, welches Verfahren für Ihre Immobilie am Markt maßgeblich ist. Jede Annahme ist im Gutachten offen dokumentiert.
Was hinter der Zertifizierung steht
Die Zertifizierung als Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 setzt eine Prüfung bei DEKRA Certification voraus. Sie gilt jeweils drei Jahre, für die Verlängerung ist regelmäßige Weiterbildung Pflicht.
Marius Gotta ist seit Oktober 2026 in der Stufe D1 zertifiziert, die Zertifizierung gilt bis Oktober 2029. Davor war er bereits als DEKRA zertifizierter Immobilienbewerter tätig.
Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch DEKRA Certification GmbH.
Wofür Eigentümer ein Gutachten brauchen
Nachweis eines niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt und Grundlage für die Auseinandersetzung unter Erben.
Wert für die Schenkungsteuer, etwa bei der Übertragung auf die Kinder.
Neutraler Wert für den Zugewinnausgleich oder die Übernahme durch einen Partner.
Belastbare Preisgrundlage, wenn Käufer oder Bank den Wert genau prüfen.
Wert für Testament, Vermögensübersicht oder die Planung mit dem Steuerberater.
Wert bei der Trennung von Miteigentümern oder beim Ausscheiden aus einer Gemeinschaft.
Bewertet und verkauft im Rhein-Main-Gebiet
Unsere Referenzen zeigen, welche Objekte wir bewertet und verkauft haben, mit Vermarktungsdauer und Ausgangslage. So sehen Sie, wie nah unsere Bewertung am späteren Ergebnis lag.
Vier Schritte, kein Vorabrisiko
Der Ablauf ist bei uns vorhersehbar. Sie erhalten die Bewertung, die Prüfung Ihrer Unterlagen und ein Vermarktungskonzept, ohne dass dafür ein Auftrag nötig ist. Vorabkosten entstehen Eigentümern nicht. Die Vermarktung beginnt erst mit Ihrer Zusage, und vom ersten Gespräch bis zur Übergabe bleibt dieselbe Person für Sie zuständig.
Ersteinschätzung
Eine belastbare Preisspanne, hergeleitet und begründet. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Bewertung
Bewertung durch einen DEKRA zertifizierten Sachverständigen, Unterlagen vollständig vor dem Start.
Vermarktung
Exposé, Portale und vorgemerkte Kaufinteressenten aus der Wetterau.
Notar und Übergabe
Verhandlung, Notartermin und Übergabe begleiten wir für Sie.
Häufige Fragen zum Gutachten
Immer dann, wenn ein Dritter den Wert anerkennen muss: das Finanzamt bei Erbschaft und Schenkung, das Familiengericht oder die Gegenseite bei einer Scheidung, Miterben bei der Auseinandersetzung oder eine Bank. Für einen geplanten Verkauf reicht dagegen eine Marktwerteinschätzung, die bei uns kostenfrei ist.
Für den Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 Bewertungsgesetz verlangt das Finanzamt ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen, der öffentlich bestellt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist. Die DEKRA Personenzertifizierung ist eine solche Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Die Zertifizierung D1 umfasst Standardimmobilien, vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser. Für Spezialimmobilien wie Gewerbe- oder Hotelobjekte nennen wir Ihnen auf Wunsch einen passenden Kollegen.
Das hängt von Objekt, Unterlagen und Zweck ab. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot, bevor Kosten entstehen. Die Marktwerteinschätzung für einen Verkauf ist kostenfrei.
Ein Gutachten für Ihre Immobilie anfragen
Schildern Sie uns kurz Anlass und Objekt. Sie erhalten ein schriftliches Angebot und wissen vorab, welche Unterlagen wir benötigen.